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23. 11. 2024 - Uhr

 
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Ortsgericht

Vorstellung Ortsgericht Nentershausen

 

 

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, wer oder was ist eigentlich ein Ortsgericht? Oder warum hat unsere kleine Gemeinde ein eigenes Gericht und was macht dieses Ortsgericht eigentlich? Wir vom Ortsgericht Nentershausen wollen Ihnen hier einen kleinen Überblick über unseren Tätigkeitsbereich geben und Ihnen zeigen bei welchen Angelegenheiten wir für Sie da sind und wie Sie uns kontaktieren können.

 

Wer sind wir?

Ein Ortsgericht ist eine Institution, welche es nur in Hessen und sonst in keinem anderen Bundesland gibt. Jede Gemeinde oder Stadt in Hessen hat ein oder auch mehrere eigene Ortsgerichte. Das Ortsgericht ist eine Hilfsbehörde der Justiz und übernimmt verschiedene Aufgaben aus dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens. Rechtlich unterstellt ist das Ortsgericht dem zuständigen Amtsgericht, in unserem Fall dem Amtsgericht Bad Hersfeld. Angegliedert sind wir unserer Heimatgemeinde, der Gemeinde Nentershausen. Obwohl wir dem Amtsgericht unterstellt sind, führen wir keinerlei Rechtsprechung durch. Am ehesten kann man das Ortsgericht als bürgernahe Einrichtung bezeichnen, welche auf kurzem Weg verschiedene Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde anbietet.

 

Wie ist das Ortsgericht aufgestellt?

Grundsätzlich besteht jedes Ortsgericht aus mindestens fünf Mitgliedern. Der Ortsgerichts- vorsteherin bzw. dem Ortsgerichtsvorsteher, der Vertreterin bzw. dem Vertreter (gleichzeitig Ortsgerichtsschöffin/-e) sowie drei weiteren Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen. Alle Mitglieder sind Ehrenbeamte des Landes Hessen und auch als solche vereidigt. Sie werden zunächst durch die Gemeinde vorgeschlagen; hiernach werden Sie durch die Gemeindevertretung gewählt. Abschließend werden Sie von der Leitung des Amtsgerichts ernannt und vereidigt. 

 

Welche Aufgaben hat das Ortsgericht bzw. bei welchen Sachverhalten kann man das Ortsgericht kontaktieren?

  • Beglaubigungen

Zunächst einmal ist das Ortsgericht befugt Unterschriften öffentlich zu beglaubigen. Es gibt einige Bereiche, die eine öffentlich beglaubigte Unterschrift erfordern. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt, bei denen das Ortsgericht eine Unterschrift beglaubigen kann:

  • Ausschlagung eines Erbes

  • Meldung einer Vorstandsänderung an das Vereinsregister

  • Eintragungs- und Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt

  • Vorsorgevollmachten

  • Patientenverfügungen

  • Eintragungen in das Handelsregister

Zu den o.g. Punkten gibt es noch einige weitere Fälle, in denen eine öffentlich beglaubigte Unterschrift von Nöten sein kann.

WICHTIG: Das Ortsgericht beglaubigt in der Regel lediglich die Unterschrift, für die Richtigkeit des Dokuments ist grundsätzlich der Aussteller verantwortlich.

Weiterhin kann das Ortsgericht beglaubigte Abschriften (Kopien) fertigen, dies kann zum Beispiel ein Zeugnis sein. 

WICHTIG: Wir als Ortsgericht sind zum Beispiel nicht befugt, beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) zu fertigen.

  • Sterbefallanzeigen

Ebenfalls Aufgabe der Ortsgerichte ist das Bearbeiten von sog. Sterbefallanzeigen. Eine Sterbefallanzeige wird von Amts wegen für das Nachlassgericht, in unserem Fall das Nachlassgericht Bad Hersfeld, bearbeitet. Das Ortsgericht wird hier eigenständig tätig, nachdem wir Kenntnis über eine verstorbene Person erhalten, welche in der Gemeinde Nentershausen ihren festen Wohnsitz hatte. 

Unsere Aufgabe ist es nun die nächsten Hinterbliebenen ausfindig zu machen und diese im Anschluss zu kontaktieren. Für das Nachlassgericht ist die Erbreihenfolge wichtig und so ist es unsere Aufgabe diese Daten dem Nachlassgericht zu übermitteln.

Bei der Erteilung der Sterbefallanzeige suchen wir die Hinterbliebenen zumeist an deren Wohnanschrift auf, um mit Ihnen in aller Ruhe besagte Sterbefallanzeige zu bearbeiten.

  • Schätzungen

Weiter werden durch das Ortsgericht sog. Schätzungen, auch Verkehrswertermittlungen genannt, angeboten. Hier handelt es sich meist um Schätzungen von Immobilien, also bebauten oder unbebauten Grundstücken. Es können aber auch andere Sachen durch uns geschätzt werden, wie bewegliche Sachen, Rechte an einem Grundstück, Früchte – die vom Boden noch nicht getrennt sind. Zur Thematik Verkehrswertermittlung wurde durch das Ortsgericht Nentershausen ein separates Informationsformular erstellt, weswegen hier auch nicht näher auf das Thema eingegangen werden soll. Dieses Formular steht selbstverständlich zum Download zur Verfügung.

  • Sicherung des Nachlasses

In seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass das Ortsgericht dazu beauftragt wird, den Nachlass zu sichern. Sollte es zu einer Nachlasssicherung kommen, wird dies grundsätzlich durch das Nachlassgericht angeordnet. Im Falle einer Nachlasssicherung hat der Ortsgerichtsvorsteher bzw. sein Stellvertreter einen Ortsgerichtsschöffen hinzuzuziehen.

  • Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen

Auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde kann das Ortsgericht bei der Feststellung und Erhaltung von Grenzen mitwirken.

WICHTIG: Wir vom Ortsgericht Nentershausen bearbeiten grundsätzlich nur Fälle von Antragstellern, die ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt in der Gemeinde Nentershausen haben. Bei Schätzungen richtet sich die Zuständigkeit des Ortsgerichtes nach dem Standort des zu schätzenden Objektes.

 

Warum gibt es das Ortsgericht und welche Vorteile bringt es mit sich?

Wie bereits erwähnt gibt es das Ortsgericht lediglich in Hessen. In den anderen Bundesländern ist es bei einigen unserer Aufgaben zwingend notwendig einen Notar hinzuzuziehen. Die Beauftragung des Ortsgerichts hat für Sie zum einen den Vorteil einen Ansprechpartner vor Ort, also innerhalb der Gemeinde Nentershausen, zu haben. Zum anderen sind die Gebühren, welche das Ortsgericht nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen (OGerGebO HE 1980) erhebt, sehr moderat gehalten und um einiges niedriger als bei Hinzuziehung eines Notares.

Weiterhin sind wir vom Ortsgericht Nentershausen sehr flexibel bei der Terminfindung und stets bemüht ihre Angelegenheit so zeitnah wie möglich zu bearbeiten.

 

Wie und wann kann man uns erreichen?

Sollten Sie ein Anliegen an das Ortsgericht haben, bitten wir Sie mit dem Ortsgerichtsvorsteher Kontakt aufzunehmen, da dieser für die Bearbeitung der Angelegenheiten zuständig ist. Im Falle der Abwesenheit des Ortsgerichtsvorstehers ist der Stellvertreter zu kontaktieren.  

Die Erreichbarkeiten des Ortsgerichts Nentershausen sind auf der Homepage der Gemeinde Nentershausen unter Rubrik Rathaus & Bürgerservice >> Schiedsamt & Ortsgericht abrufbar. Sie können sowohl telefonisch, als auch per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Eventuelle Abwesenheitszeiten des Ortsgerichtsvorstehers sind ebenfalls hier abrufbar.

Falls wir Ihren Anruf nicht entgegennehmen können, melden wir uns selbstverständlich zeitnah bei Ihnen zurück.

Wir vom Ortsgericht Nentershausen arbeiten als Ehrenbeamte und haben daher keine festen Zeiten der Erreichbarkeit. Dies hat allerdings den Vorteil, dass wir sehr flexibel tätig sind und daher auch Termine in den Abendstunden oder an Wochenenden vereinbaren können. 

 

Was macht das Ortsgericht nicht?

Wie zu Beginn erwähnt ist das Ortsgericht Nentershausen eine Hilfsbehörde der Justiz. Wir führen daher keinerlei Rechtsprechung durch. So sind wir auch nicht für Streitfälle jeglicher Art zuständig. Bei Streitfällen ist es in vielen Fällen möglich das Schiedsamt der Gemeinde Nentershausen aufzusuchen. Die zugehörigen Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Nentershausen. Wir sind ebenfalls nicht befugt Rechtsberatungen durchzuführen. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder das Amtsgericht inkl. seiner Abteilungen. 

 

Wer sind die Mitglieder des Ortsgerichts Nentershausen?

  • Ortsgerichtsvorsteher                                                 Thorsten Noll (Weißenhasel)

  • Stellv. Ortsgerichtsvorsteherin                                   Anita König (Nentershausen)

  • Ortsgerichtsschöffe                                                    Dr. Karl-Ernst Schmidt (Dens)

  • Ortsgerichtsschöffe                                                    Günter Seib (Weißenhasel)

  • Ortsgerichtsschöffin                                                   Elisabeth Giptner-Mengel (Nentershausen)

 

Wir hoffen, dass wir in diesem Beitrag das Ortsgericht unserer Gemeinde sowie unsere vielfältigen Aufgaben Ihnen ein bisschen näherbringen konnten und freuen uns jederzeit, wenn Sie mit uns in Kontakt treten und wir Ihnen weiterhelfen können.

 

Ihr Ortsgerichts-Team Nentershausen

 

 

 

 

 

Anschrift: Oberdorf 4
36214 Nentershausen
Telefon: Telefon (06627) 5319799
E-Mail:
Sprechzeiten:

Termine nach Vereinbarung

Mitarbeiter

Herr Thorsten Noll

Telefon (06627) 5319799

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nentershausen

Burgstraße 2
36214 Nentershausen
Tel:  06627 - 92 02-0
Fax: 06627 - 92 02 20

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