Neubesetzung einer stellvertretenden Schiedsperson in der Gemeinde Nentershausen
Gem. § 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes richtet jede Gemeinde zur Schlichtung privater Rechtsstreitigkeiten ein Schiedsamt ein.
Auf Grund des Ablaufes der Amtszeit der seitherigen stellvertretenden Schiedsperson muss diese Position neu besetzt werden. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich nach Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für die Ausübung dieses Amtes als geeignet betrachten, werden gebeten sich bis zum 18. August 2023 schriftlich bei dem
Gemeindevorstand der Gemeinde Nentershausen
- Hauptamt -
Burgstraße 2
36214 Nentershausen
oder per Mail unter zu melden.
Die Eignungs- und Ausschlussgründe gem. § 3 Schiedsamtsgesetz, sind hierbei zu beachten.
Auskünfte werden unter der Telefonnummer 06627 / 9202-15 erteilt.
Nentershausen, 16.02.2023
gez. Hilmes
(Bürgermeister)