Die Gemeinde Nentershausen sucht einen Ortsgerichtsschöffen bzw. eine Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Nentershausen
Für das Ortsgericht der Gemeinde Nentershausen wird sofort ein Ortsgerichtsschöffe bzw. eine Ortsgerichtsschöffin gesucht.
Das Ortsgericht ist Hilfsbehörde der Justiz. Ihm obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Die Ortsgerichtsschöffinnen und Ortsgerichtsschöffen sind Ehrenbeamtinnen bzw. Ehrenbeamte. Sie werden von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt.
Persönliche Voraussetzungen für die Ernennung:
Zum Ortsgerichtsschöffe bzw. zur Ortsgerichtsschöffin dürfen nur Personen benannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, Lebenserfahrung haben und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Wünschenswert für die zu besetzende Stelle - aber nicht Bedingung - sind gute Kenntnisse im Bauhauptgewerk.
Ortsgerichtsschöffe bzw. Ortsgerichtsschöffin können nicht Personen sein, die
- ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben,
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
- als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind,
- als Richter sowie Beamt im Justizdienst tätig sind und deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts stehen,
- ersten oder zweiten Grades miteinander oder mit anderen Ortsgerichtsmitgliedern in Nentershausen verwandt oder verschwägert sind.
Zuständigkeit des Ortsgerichts:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften,
- Sterbefallanzeige,
- Sicherung des Nachlasses,
- Mitwirkung bei der Festsetzung und Unterhaltung von Grundstücksgrenzen,
- Schätzungen von:
- Grundstücken
- beweglichen Sachen
- Nutzung eines Grundstücks
- Rechten an einem Grundstück
- Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind
- Schäden an einem Grundstück und an Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind,
soweit die Gegenstände sich in seinem Bezirk befinden.
Interessierte Nentershäuser Bürger und Bürgerinnen, die sich zur Wahl als Ortsgerichtsschöffe bzw. als Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Nentershausen zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich unter Angabe ihres Familien-, Geburts- und Vornamens, Geburtsdatums, Geburtsorts und Berufs sowie ihrer Adresse beim
Gemeindevorstand
der Gemeinde Nentershausen
- Hauptamt -
Burgstraße 2
36214 Nentershausen
oder per Mail unter
bis spätestens zum 28. August 2023 einzureichen.
Nentershausen, 19. Juli 2023
Hilmes, Bürgermeister