Jahreshauptversammlung Jagdgenossen Süß
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Süß findet am Freitag,
den 19.04.2024, im Bürgerhaus statt. Beginn: 19.30 Uhr
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
gemäß §§ 5 und 6 unserer Satzung
3. Verlesen des Protokolls der letzten Genossenschaftsversammlung
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Kassenbericht für das Rechnungsjahr 2023/2024
6. Bericht der Kassenprüfer, sowie Antrag auf Entlastung des Gesamtvorstandes
7. Bericht des Jagdpächters
8. Grußwort Gäste
9. Verschiedenes
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind herzlich eingeladen
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 3 unserer Satzung ein Genosse sich durch ein Kind, seinen Ehegatte, ein Elternteil, einen in seinem Dienst beschäftigte Person oder durch einen anderen Genossen, mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.
Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.
Eigentumsveränderungen hat der Jagdgenosse nach § 2 Abs. 4 dem Vorstand mitzuteilen und nachzuweisen.
Die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung erfolgen nach § 8 unserer Satzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen , die zugleich die Mehrheit der in der Versammlung vertretenen Grundflächen bilden.
Der Jagdvorsteher Süß, den 28.03.2024
Th. Körzel
Vorstehende Bekanntmachung wird gem. § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Nentershausen bekannt gegeben.
Der Gemeidevorstand
gez. Hilmes (Bürgermeister)